Die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen erfordert mehr als nur juristische Sachkunde. Einfühlungsvermögen und Verständnis für die stiftungsinteressierte Person sind die eigentlichen Kernpunkte für die Gestaltung der Stiftungsabsicht. Wer gründet, schafft Realitäten mit einer überaus langen Lebensdauer. Ein umsichtiges und sorgfältiges Vorgehen in der vor-rechtlichen Phase ist deshalb zwingend.
Auch die Dynamisierung und innere Erneuerung von bereits bestehenden gemeinnützigen Organisationen ist ein schwieriges Unterfangen. Es ist bekannt, dass die Zahl von inaktiv gewordenen Stiftungen überaus hoch ist. Der Beizug eines unabhängigen Stiftungsspezialisten ist eine prüfenswerte Variante: Sie erhalten neutrale Fachkompetenz und Umsetzungs-Unterstützung in genau dem Umfang, den Sie brauchen.
Immer entscheidet aber die Umsetzung: Hier versagen die meisten Berater. Ohne unmittelbare und langjährige Erfahrung aus der anforderungsreichen und sehr speziellen Stiftungswelt bleiben auch noch so umfassende Gutachten und Expertisen schliesslich nur Papier.
Auftragsspezifisch wählen wir mit Ihnen zusammen die richtige Arbeitsweise, erfahrungsgestützt und mit sicherem Blick auf die Kultur ihrer gemeinnützigen Organisation und die Möglichkeiten und Grenzen der handelnden Personen.
Wir arbeiten ausschliesslich in Ihrem Auftrag, ohne jegliche Bindung an Finanz- und Vermögensberatungen und sind damit erfolgreich - im Inland wie im Ausland. Der Standort Schweiz mit seinem attraktiven und sicheren rechtlichen Umfeld ist uns Verpflichtung.